
Die drei Krisenstufen des Notfallplans
- Frühwarnstufe (Stufe 1):
- Wann: Tritt ein, wenn konkrete Anzeichen für eine Verschlechterung der Versorgungslage bestehen (z. B. Zweifel an der Deckung des prognostizierten Bedarfs).
- Maßnahmen: Intensiviertes Monitoring durch das Klimaschutzministerium und die Regulierungsbehörde E-Control. Marktteilnehmer müssen regelmäßig über Kapazitäten informieren.
- Aktueller Status: Österreich befindet sich seit 2022 in dieser Stufe.
- Alarmstufe (Stufe 2):
- Wann: Bei einer tatsächlichen Störung der Gasversorgung oder einer außergewöhnlich hohen Nachfrage, die den Markt belastet, aber noch mit marktgebundenen Maßnahmen bewältigt werden kann.
- Maßnahmen: Aufruf zum Gassparen an Haushalte und Industrie. Industrieunternehmen können gebeten werden, auf alternative Energieträger (Substitution) umzusteigen.
- Notfallstufe (Stufe 3):
- Wann: Wenn die Gasnachfrage mit marktlichen Mitteln nicht mehr gedeckt werden kann und staatliche Eingriffe nötig sind, um die Versorgung „geschützter Kunden“ sicherzustellen.
- Maßnahmen: Inkrafttreten der Energielenkung. Dies beinhaltet die Rationierung von Gas für Großverbraucher (Industrie, Gaskraftwerke).
- Geschützte Kunden: Private Haushalte, Krankenhäuser, Pflegeheime und soziale Einrichtungen sind gesetzlich besonders geschützt und werden am längsten versorgt.

Das Inkrafttreten der Energielenkung stellt die höchste Eskalationsstufe (Stufe 3, Notfallstufe) des österreichischen Gas-Notfallplans dar. Sie wird erst aktiv, wenn marktbasierte Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um die Versorgung kritischer Infrastruktur und geschützter Kunden zu gewährleisten.
Download:
BMK_Krisenvorsorgemanagement_2022
- Verordnung: Die Energielenkung wird durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats in Kraft gesetzt.
- Rationierung: Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Staat die Verteilung des Gases. Die Verteilung erfolgt nicht mehr über den freien Markt, sondern über Zuteilungen (Rationierungen).
- Großverbraucher (Industrie): Dies ist die erste Gruppe, bei der Reduktionen oder Abschaltungen angeordnet werden. Zuerst werden Kunden mit unterbrechbaren Verträgen abgeschaltet, gefolgt von der schrittweisen Kontingentierung der restlichen Industrie.
- Gaskraftwerke: Die Stromerzeugung aus Gas kann eingeschränkt werden, sofern die Netzstabilität durch andere Energiequellen (z. B. Erneuerbare, Importe) aufrechterhalten werden kann.
- Geschützte Kunden: Private Haushalte sowie grundlegende soziale Dienste (Krankenhäuser, Einsatzkräfte) sind gesetzlich am stärksten geschützt und werden bis zuletzt mit Gas versorgt.
Der Energielenkungsbeirat berät den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und prüft, ob die Voraussetzungen für Lenkungsmaßnahmen gegeben sind. Insbesondere vor Erlassung von Verordnungen wird der Beirat durch den Bundesminister einberufen und konsultiert.
Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Symbolgrafiken wurde mit Gemini KI Pro 3 und promting des Autors generiert.
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Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertraulich: Threema ID: DBZ2S7ET |


